Unschuldsvermutung auch für Betreute

Zu den Grund­prin­zi­pi­en des Straf­ver­fah­rens gehört die Unschulds­ver­mu­tung, die aus dem Rechts­staats­prin­zip folgt. Das bedeu­tet, dass für Ver­däch­ti­ge oder Beschul­dig­te solan­ge die Ver­mu­tung der Unschuld gilt, bis die Schuld in einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren fest­ge­stellt wor­den ist. Dass die Unschulds­ver­mu­tung selbst­ver­ständ­lich

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Mitwirkung des Betreuungsgerichts beim Verbraucherinsolvenzverfahren

Nach einem Beschluss der Zivil­kam­mer 30 des LG Ham­burg im Ver­fah­ren 330 T 14/19 vom 08.03.2019 darf das Insol­venz­ge­richt bei einem durch den Betreu­er mit dem Auf­ga­ben­kreis der Ver­mö­gens­sor­ge gestell­ten Antrag auf Eröff­nung des Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­rens die betreu­ungs­ge­richt­li­che Geneh­mi­gung von Schul­den­be­rei­ni­gungs­plan

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