Die Mediation stellt ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur kostruktiven Beilegung eines Konfliktes mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Mediators dar. Die Grundsätze der Mediation sind Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Ergebnisoffenheit sowie Allparteilichkeit des Mediators.
Als am Lehrstuhl für öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie der FernUniversität in Hagen ausgebildeter Mediator nutze ich die Methoden der Mediation gern in meiner Tätigkeit als Berufsbetreuer, Berufsvormund, Ergänzungspfleger, Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistand. Die Methoden der Mediation erweisen sich dabei insbesondere in kindschaftsrechtlichen Verfahren im Bereich des Familienrechts als sinnvoll.
Coaching ist keine Therapie, sondern als interaktiver und personenzentrierter Beratungs- und Begleitungsprozess zu verstehen. Es kann dabei sowohl um die Lösung von Problemen im privaten wie auch im beruflichen Bereich gehen. Der Coachingprozess eignet sich in diesem Zusammenhang vor allem in Betreuungsverfahren, wenn es darum geht, gem. § 1821 Abs. 6 BGB dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern. Der Betreuer kann sodann auch die Rolle eines “Coaches” einnehmen.
“Coaching erschließt das Potential der Menschen, ihre eigene Leistung zu maximieren. Es hilft ihnen selbst zu lernen, anstatt sie zu lehren.”
(John Whitmore)
Darüber hinaus biete ich auch außerhalb meiner Tätigkeit als Berufsbetreuer, Berufsvormund, Ergänzungspfleger, Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistand die Durchführung von Mediationsverfahren und Coachings an. Erfragen Sie gern entsprechende Konditionen und Voraussetzungen.