In der aktuell erschienenen 1. Ausgabe der Betreuungsrechtlichen Praxis (BtPrax) 2023 — Zeitschrift für soziale Arbeit, gutachterliche Tätigkeit und Rechtsanwendung in der Betreuung ist ein Aufsatz zum Thema “Die tägliche 24-stündige 1:1‑Betreuung als alternative Versorgungsform bei fehlenden Einrichtungen zur geschlossenen Langzeitunterbringung” (BtPrax 2023, 15 ff.) zu lesen, den ich gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Nagel (Chefarzt der Asklepios Klinik Nord, Psychiatrie Hamburg-Wandsbek) sowie Herrn Dr. Stumpf (Richter am Amtsgericht Hamburg-Barmbek) verfasst habe. Wir gehen darin insbesondere auf eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg ein, mit der die Rechte schwer psychisch erkrankter Menschen gestärkt werden, für die trotz erheblicher Eigengefährdung i.S.d. § 1831 Abs. 1 BGB keine geschützt-geschlossene Wohneinrichtung zur Verfügung steht. Das Sozialgericht hatte die Freie und Hansestadt Hamburg durch einstweilige Anordnung hilfsweise verpflichtet, die Kosten für eine 24-stündige 1:1‑Betreuung zu übernehmen. Das Rechtsamt räumte zuvor im Wesentlichen ein, dass in Hamburg geeignete geschützt-geschlossene Einrichtungen seit Jahren fehlen.