Sozialrecht
Die Sozialgerichtsbarkeit
Als Berufsbetreuer hat man fast so häufig wie mit dem Betreuungsgericht mit den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu tun. In knapp 1,5 Jahren blicke ich auch auf zahlreiche Verfahren zurück, die ich für Betreute vor dem Sozial- oder Landessozialgericht geführt habe. In erster Linie ging es hier um Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil sich das Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II und der örtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach dem SGB XII jeweils für unzuständig erklärt hatten. Hier taucht immer wieder die Streitfrage auf, ob Erwerbsfähigkeit i.S.d. § 8 SGB II besteht — dann wäre das Jobcenter für die Leistungen zuständig. Die Leidtragenden dieses Dilemmas sind sodann immer die betroffenen Menschen.