Ärztekammer Hamburg weist ärztlichen Gutachter in die Schranken

Im Janu­ar hat­te ich an die­ser Stel­le bereits über einen ärzt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen berich­tet, der mei­nen Betreu­ten in einem betreu­ungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren begut­ach­tet hat­te, anschlie­ßend aber aus­ge­rech­net auch noch einen gut­ach­ter­li­chen Auf­trag der Staats­an­walt­schaft zu der Fra­ge ange­no­men hat­te, ob die Unter­brin­gung

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